Aktuelle Mitteilungen:
Liebe Eltern,
die Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule (OGS) erfolgt grundsätzlich bis zum 15.03.2026.
Bitte beachten Sie:
Auch wenn Sie Ihr Kind nach Ablauf dieser Frist zur OGS anmelden, verfällt der gesetzliche Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz für Schülerinnen und Schüler, die zum 01.08.2026 erstmalig eingeschult werden, nicht.
Eine Aufnahme in die OGS nach Ablauf der Anmeldefrist ist in der Regel jedoch nur dann möglich, wenn besondere Gründe vorliegen.
Dazu zählen zum Beispiel:
- die (Neu-)Aufnahme oder Änderung einer Berufstätigkeit,
- eine veränderte familiäre Situation,
- Schulwechsel / Umzug
- andere unvorhersehbare und nachvollziehbare Betreuungsbedarfe.
Sollte sich Ihr Betreuungsbedarf nach der Anmeldefrist ergeben oder verändern, wenden Sie sich bitte zeitnah an die Schule bzw. den OGS-Träger, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Die OGS der Martinschule
Die Martinschule ist eine offene Ganztagsgrundschule (OGS). Wir bieten ein anspruchsvolles Angebot in einer Kombination von Lern-, Förder- und Freizeitangeboten, qualifiziertes pädagogisches Personal, angemessene Ausstattung und Räumlichkeiten. Bei uns wird Schülerinnen und Schülern ein durchgehend strukturiertes Angebot an fünf Wochentagen von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr (freitags 7:00-16:00 Uhr) gemacht (geöffnet im Frühdienst 7:00-8:45 Uhr und nachmittags von 11:30-16:30 Uhr).
Das OGS-Konzept
hier zum DOWNLOAD
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Liebe Eltern,
die Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule (OGS) erfolgt grundsätzlich bis zum 15.03.2026.
Bitte beachten Sie:
Auch wenn Sie Ihr Kind nach Ablauf dieser Frist zur OGS anmelden, verfällt der gesetzliche Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz für Schülerinnen und Schüler, die zum 01.08.2026 erstmalig eingeschult werden, nicht.
Eine Aufnahme in die OGS nach Ablauf der Anmeldefrist ist in der Regel jedoch nur dann möglich, wenn besondere Gründe vorliegen.
Dazu zählen zum Beispiel:
- die (Neu-)Aufnahme oder Änderung einer Berufstätigkeit,
- eine veränderte familiäre Situation,
- Schulwechsel / Umzug
- andere unvorhersehbare und nachvollziehbare Betreuungsbedarfe.
Sollte sich Ihr Betreuungsbedarf nach der Anmeldefrist ergeben oder verändern, wenden Sie sich bitte zeitnah an die Schule bzw. den OGS-Träger, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
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